Directors' Dealings

Vorstände und Aufsichtsräte müssen gemäß der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien/Finanzinstrumenten mit Bezug auf die IONOS Group SE melden. Auch Wertpapiergeschäfte so genannter eng verbundener Personen sind meldepflichtig (dazu gehören beispielweise Ehepartner, Partner, die einem Ehepartner gleichgestellt sind, unterhaltsberechtigte Kinder oder Verwandte, die mindestens ein Jahr dem selben Haushalt angehören sowie juristische Personen, Treuhand- oder Personengesellschaften, die direkt oder indirekt durch ein Mitglied eines der vorgenannten Organe kontrolliert werden).